Vertretungskonzept
Die Grundschule Germendorf liegt in idyllischer Grünlage am Stadtrand von Oranienburg im Ortsteil Germendorf, Kreis Oberhavel. Sie ist eine Grundschule in Trägerschaft der Stadt.
Unsere Grundschule hat eine lange Tradition und ist ein fester Bestandteil in unserem Dorf.
Somit liegt es uns am Herzen, verlässlich für die Eltern zu sein und dafür Sorge zu tragen, dass so wenig Unterricht wie möglich ausfällt.
Für den Fall der Abwesenheit von Lehrkräften wird deren Vertretung durch das folgende Vertretungskonzept geregelt.
1. Gründe für die Abwesenheit von Lehrkräften können sein:
a) plötzliche kurzfristige Erkrankung
b) längerfristige Krankheit
c) schulische und unterrichtsbedingte Abwesenheit (Klassenfahrt, Wandertag, Projekttag ...)
d) Abordnung zu dienstlichen Verpflichtungen durch das Schulamt
e) geplante Fortbildungen
f) Beurlaubungen
Grundvoraussetzung, um im Vertretungsfall eine störungsfreie Arbeit in der Schule sicher zu stellen, ist die verantwortungsvolle Kooperation aller Lehrkräfte.
2. Regelung für Lehrkräfte, die krankheitsbedingt fehlen
Bei Krankheit melden sich die Kollegen bis spätestens 7.00 Uhr vom Dienst ab. Sollte das Büro noch nicht besetzt sein, ist ein Anrufbeantworter zum Hinterlassen einer Nachricht vorhanden. Günstiger ist es, die Schulleiterin oder die Abwesenheitsvertretung zu informieren, deren Telefonnummern allen Kollegen bekannt sind.
Sollte absehbar sein, dass am folgenden Tag jemand krankheitsbedingt fehlt, so sind die Kollegen aufgefordert, dementsprechend eher anzurufen. Damit besteht die Möglichkeit, Kollegen für Vertretung einzusetzen, die morgens erst später zum Unterricht erscheinen müssen.
3. Maßnahmen zur Absicherung des Unterrichts im Abwesenheitsfall von Kollegen
a) Schon im Vorfeld bei der Planung des neuen Schuljahres wird überlegt, welcher Lehrer für eine Stunde aus dem Vertretungspool in Frage kommt. Es hat sich erwiesen, dass Lehrkräfte die ein Stundensoll im vollen Umfang haben, dafür mitunter ungeeignet sind.
b) Der Stundenplan wird so erstellt, dass möglichst keine Doppelbesetzungen, wie z.B. Differenzierungsstunden parallel liegen. Das ermöglicht eine größere Abdeckung von Vertretungsstunden. Außerdem wird versucht, diese Doppelbelegungen in die ersten 4 Stunden unterzubringen, da wir in dieser Zeit alle Kinder der Schule mit Unterricht zu versorgen haben.
c) Weiterhin ist vereinbart, dass Weiterbildungen so weit wie möglich in der freien Zeit liegen. Sollte Vertretung notwendig sein, muss die Weiterbildung, wenn möglich, abgesagt werden.
d) Es ist festgelegt, dass Wandertage und Projekttage so gelegt werden, dass so wenig Unterricht wie möglich vertreten werden muss, d.h. dass die Lehrkraft möglichst viele Stunden in der eigenen Klasse hat.
e) Anfallende Minusstunden werden zur Abdeckung des Vertretungsunterrichts hinzugezogen.
f) Förder-, Teilungs- und AG- Stunden fallen aus, um den Kernunterricht abzudecken. Die Eltern sind darüber in der 1. Elternversammlung des jeweiligen Schuljahres zu informieren.
g) Lehrkräfte werden in den Freistunden zur Vertretung herangezogen.
h) Eine Klasse kann auf andere Klassen aufgeteilt werden.
i) Kleinere Klassen können zusammengelegt werden.
j) Es gibt Klassen, die auch still ohne Lehrer arbeiten können, wobei ein Lehrer der benachbarten Klasse die still arbeitende Klasse mit beaufsichtigt (offene Türen). Einzelne Schüler, bei denen man weiß, dass diese im Rahmen der Stillarbeit stören, werden in einer anderen Klasse beaufsichtigt.
k) Aufgrund des Vorhandenseins von Lernsoftware arbeiten die Schüler für das entsprechende Fach im Computerraum. Die Lehrkraft, die in der Nähe dieses Raumes Unterricht hat, wird beauftragt, diese mit zu beaufsichtigen (offene Türen).
l) Mehrarbeit wird angeordnet, wobei auf eine gleichmäßige Verteilung auf alle Kollegen zu achten ist.
m) Sollte ein Kollege längerfristig ausfallen, so wird das Vertretungsbudget in Anspruch genommen. Wenn Vertretungsunterricht vorhersehbar ist (z.B. Klassenfahrt, Fortbildung etc.) stellen die Lehrer, die zu vertreten sind, Aufgaben für ihre Schüler bereit, so dass die Unterrichtsinhalte kontinuierlich fortgesetzt werden können.
Für jede Klasse ist ein Vertretungsklassenlehrer benannt. Dieser ist im Falle der Erkrankung des Klassenlehrers sowohl Ansprechpartner für Kinder und Eltern als auch für die Sekretärin.
Der Vertretungsklassenlehrer ist für alle notwendigen Informationen der Klasse verantwortlich.
Sollte ein Kollege längerfristig ausfallen, so wird durch Stundenplanänderung versucht, die jeweiligen Stunden fachentsprechend einem Kollegen zuzuordnen. Tatsächlich muss jede Vertretungsmaßnahme flexibel gehandhabt und der jeweiligen Situation angepasst werden. Für die Durchführung des fachgerechten Unterrichts gibt es an unserer Schule eine Lehrerbibliothek, wo nach Bedarf Arbeitsmittel zur Verfügung stehen.
Hier finden Sie unser Vertretungskonzept im PDF-Format!